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Dienstag, 18.05.2010:
Anwalt eines ehemaligen Cabaret-Betreibers weist Vorwürfe zurück
Freiburg (sda) Der Anwalt eines ehemaligen Cabaret-Betreibers in der Region Freiburg weist die gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe zurück. Der Mann muss sich unter anderem wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution vor Gericht verantworten.
Die Untersuchungsrichterin wolle aus einer Mücke einen Elefanten machen, sagte Anwalt Jean-Luc Maradan am Dienstag vor der Presse. Er stört sich auch daran, dass Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre vergangene Woche die Medien über den Fall informierte.
Dies hätte sie lediglich tun dürfen, wenn ein öffentliches Interesse gegeben wäre, sagte Maradan. Seiner Ansicht nach besteht ein solches nicht. Er warf Gendre vor, mit dem Medienwirbel das Gericht beeinflussen zu wollen.
Die über 300 Tänzerinnen in den beiden Cabaretsc seines Mandanten seien nicht zur Prostitution gezwungen worden. Die Tänzerinnen hätten sich mit der Steigerung des Umsatzes beim Champagnerverkauf Prämien verdienen können. Dies sei gängige Praxis und nicht illegal.
Die Tänzerinnen hätten sich tatsächlich in den Etablissements prostituieren können. Von diesem Einkommen mussten sie laut Maradan dem Betreiber aber nichts abgeben.
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