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Montag, 15.11.2010:

Bern geht gegen missbräuchliche Bordellbetreiber vor

Mit einem umfassenden Gesetz will der Kanton Bern die Prostitution in den Griff kriegen. Betreiber von Salons müssen künftig mit schweren Sanktionen rechnen, wenn sie gegen die Regeln verstossen.

Der Kanton Bern will die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern verbessern. Mit diesem Ziel legt er erstmals ein Gesetz über die Prostitution vor. Kernstück ist eine Bewilligungspflicht für Leute, in deren Verantwortung Prostitution ausgeübt wird.

Mit der geplanten Bewilligungspflicht hätten diese Personen - etwa Betreiber von Salons oder Escort-Services - strenge Voraussetzungen zu erfüllen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Haben sie schwere Straftaten begangen oder bieten sie aus anderen Gründen keine Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die Bewilligung verweigert.

Schutz für Minderjährige

Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich keine minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich prostituieren. Bei Pflichtverletzungen drohen Bussen, der Entzug der Bewilligung und Berufsausübungsverbote. Bewilligungsbehörden sind die Regierungsstatthalter.

Das neue Gesetz stärkt zudem die Präventions- und Informationstätigkeit durch Behörden und private Fachstellen. Der Kanton finanziert bereits heute über Leistungsvereinbarungen private Fachstellen, die sich für Sexarbeiterinnen und -arbeiter einsetzen.

Neue Regeln für Strassenprostitution - keine Meldepflicht

Das Gesetz führt neue Regeln im Bereich der Strassenprostitution ein. Es bezeichnet einzelne, genau umschriebene Orte, an denen die Strassenprostitution kantonsweit verboten sein wird. Das sind etwa Wohnzonen oder die Umgebung von religiösen Stätten, von Schulen und Heimen.

Von der Strassenprostitution betroffen ist laut der Mitteilung heute vor allem die Stadt Bern. Sie wird laut dem Regierungsrat ihre bisherige Praxis fortsetzen können.

Auf eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeitende hat die Kantonsregierung verzichtet. Der direkte Kontakt zwischen den Behörden und ihnen hätte im Bereich der Prävention und Information Vorteile, schreibt der Regierungsrat. Doch würde damit den Sexarbeitenden eine zusätzliche Stigmatisierung drohen und dem Kanton mehr Bürokratie.

Nicht vor Mitte 2012 in Kraft

Bis Mitte Februar geht das Gesetz nun für Stellungnahmen interessierter Kreise in die Vernehmlassung. Voraussichtlich in der Novembersession 2011 wird der Grosse Rat die erste Lesung durchführen. Frühestens auf Mitte 2012 kann der Erlass in Kraft gesetzt werden.

Das Gesetz geht auf eine im bernischen Kantonsparlament sehr deutlich überwiesene Motion von Christine Häsler (Grüne/Burglauenen) zurück. Es lehnt sich an Prostitutionsgesetze aus der Westschweiz an, wie aus der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat hervorgeht.

Die Kantonspolizei schätzt die Zahl der Prostitution betreibenden Personen im Kanton Bern auf 1150 Menschen; in einer Studie zu diesem Thema ist die Rede von mindestens 1800. Etwa 210 Sexsalons gibt es laut der regierungsrätlichen Botschaft im Kanton Bern.



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