Jeder Kanton regelt den Aufenthalt von Prostituierten aus dem EU-Raum anders. Daneben gibt es immer mehr Prostituierte, die illegal von ausserhalb Europas in die Schweiz kommen. Das Bewilligungschaos begünstigt die Ausbeutung der Frauen. Der Kanton Tessin fordert jetzt, dass Prostituierte aus allen Ländern legal in der Schweiz arbeiten dürfen.
Das Sexgewerbe als Justizdschungel: Ja nach Kanton brauchen ausländische Prostituierte eine B-Bewilligung, eine L-Bewilligung oder sie werden in einem Prostitutionsregister erfasst. In der «Rundschau» ärgert sich der Tessiner Bordellbetreiber Ulisse Albertalli: «Die Situation im Milieu muss einfacher werden. Die Frauen sollten die Möglichkeit haben, legal und ohne Probleme zu arbeiten.»
Der Strassenstrich am Zürcher Sihlquai hat wegen der Ausbeutung der ungarischen Prostituierten traurige Berühmtheit erlangt. Die Zahl der legalen Prostituierten aus dem EU-Raum nimmt im Kanton Zürich ständig zu: 2009 waren 1725 Prostituierte angemeldet, 2010 waren es bereits 2094. «Die Polizei hat keine Möglichkeit, den Riegel zu schieben», sagt Stadtpolizei-Sprecher Marco Cortesi.
Christliche Tessiner für Lockerungen
Das Zürcher Volkswirtschaftsdepartement hätte die Möglichkeit, nur eine beschränkte Zahl an Frauen aus den neuen EU-Staaten zuzulassen. Die Beamten stellen sich aber auf den Standpunkt, dass einfache Verfahren und Regulierung der beste Weg sei, um die Frauen vor Ausbeutung zu schützen: «Wir gehen davon aus, dass sie sich sonst bei uns nicht mehr melden und illegal arbeiten würden», sagt Pressesprecher Gregor F. Lüthy.
Noch einen Schritt weiter will jetzt der Kanton Tessin gehen. Ausgerechnet der christlich-demokratische Justizminister Luigi Pedrazzini verlangt, dass sich Frauen aus allen Ländern in der Schweiz prostituieren dürfen. In der «Rundschau» sagt der Familienpolitiker: «Wir brauchen ein Kontingent für Prostituierte aus Drittstaaten, um zu verhindern, dass Frauen in die Illegalität abgedrängt werden.» Dies jedoch widerspricht dem geltenden Ausländergesetz.
Das Tessin will aber nicht nur Milde gegenüber den Prostituierten walten lassen. Das neue Prostitutionsgesetz nimmt Freier und Bordellbesitzer in die Pflicht: Männer, die mit illegalen Prostituierten erwischt werden, sollen künftig mit mindestens 200 Franken gebüsst werden, und Bordelle sollen neu einer Bewilligungspflicht unterliegen.