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Montag, 17.05.2010:
Bordell-Werbung mit weniger Schärfe
Das neue Plakat des Etablissements Holly-Jones wurde den zuständigen Fachstellen des Kantons Basel-Stadt nicht vorgelegt. Die Allgemeine Plakatgesellschaft sah keinen Grund dafür.
Wer am Kiosk am Aeschenplatz etwas kaufen will, kann sich leicht beobachtet fühlen. An der grossen Plakatsäule gegenüber hängt eine junge Frau in Unterwäsche und wirbt für das Bordell Holly-Jones. Auf der Homepage, auf die verwiesen wird, sind unter anderem die Öffnungszeiten des Etablissements und die Preise für die verschiedenen Serviceleistungen zu finden.
Neues Phänomen
Das Vorgängerplakat im F12-Breitformat hatte vor rund einem halben Jahr für einigen Wirbel gesorgt. Die auf dem Bauch liegende Blondine, die sich oben ohne räkelte, war zwar von der Fachstelle für Integration und Gleichberechtigung abgesegnet worden. Das Plakat zog aber einen Vorstoss von DSP-Grossrat Felix Eymann nach sich. In seiner Interpellation betreffend frauenfeindliche Plakate wollte Eymann wissen, ob sich die Regierung bewusst sei, dass dieses Plakat und andere die Gefühle «von sehr vielen Menschen» verletzen würde. Die Regierung räumte ein, dass das Plakat als störend empfunden werden könne. «Trotz der in der Plakatverordnung festgehaltenen Kriterien bleibt ein Ermessensspielraum.»
Die Plakatwerbung für sexuelle Dienstleistungen sei ein neues Phänomen, hielt die Regierung weiter fest. In der Plakatverordnung steht unter anderem geschrieben, welche Plakatinhalte als die Geschlechter diskriminierend gelten. Das sind beispielsweise Darstellungen von Unterwerfung oder Ausbeutung oder «eine unangemessene Darstellung von Sexualität». Die Regierung befürwortete, dass «die Auslegung der Kriterien zu Geschlechterdiskriminierung und Sittenwidrigkeit im Vollzug der Plakatverordnung restriktiver gehandhabt» wird.
Nichts störendes
Einen grossen Teil der Plakatflächen in der Region bewirtschaftet die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG). Christian Senn, Regionenleiter Akquisition Mitte bei der APG, bestätigt die restriktivere Handhabe: «Die Massstäbe wurden geändert und das Plakat verboten.» Damit ist grossflächige Plakatwerbung für ein Bordell aber immer noch möglich. Und diese Möglichkeit wird auch weiter genutzt. Die APG hat das neue Plakat im F4-Hochformat ausgehängt – ohne das Einverständnis der Behörden. «Wir haben es dem Kanton nicht vorgelegt», erklärt Senn. Auf dem Plakat habe es nichts Störendes drauf, begründet er das Vorgehen, «nicht zu viel Haut, keine abgerissene Wäsche, keine Unterwürfigkeit und keine diskriminierenden Sprüche».
Das Plakat hängt laut Senn in einer «kleineren Anzahl», knapp die Hälfte auf privatem Boden. Auch im Kanton Basel-Landschaft sei das Plakat bereits «mehrere Male sporadisch» aufgehängt worden. Von der Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt und der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Baselland war keine Stellungnahme zu erhalten.
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