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Mittwoch, 21.07.2010:

Bordellbetreiberin wegen Betrug verurteilt

Eine Ungarin hat in Winterthur ein Bordell geführt und gleichzeitig Sozialhilfegelder für rund 70 000 Franken bezogen. Nun wurde die nicht geständige Betrügerin zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken  verurteilt.

In Zürich gab sie sich als mittellose und herzkranke Frau aus. In Winterthur betrieb sie voller Tatkraft das Erotikstudio «Sweet House» und versüsste dabei diversen Freiern das Leben. Die Rede ist von einer heute 37-jährigen Ungarin, welche zwischen Februar 2008 und Oktober 2009 in der Stadt Zürich regelmässig Sozialhilfegelder für insgesamt rund 70 000 Franken bezog.

 

Auto, Schmuck und kleines Vermögen

Die zur Volksgruppe der Roma angehörige Frau entpuppte sich als raffinierte Schwindlerin. So führte die angeblich verarmte Mutter in Wahrheit ein luxuriöses Leben. Alleine mit dem Winterthurer Bordell erzielte sie innerhalb von drei Monaten einen ansehnlichen Gewinn von 15 000 Franken und leistete sich auch ein geleastes Auto. Zudem verschwieg sie beim Sozialamt, dass sie nach ihrer Scheidung Gelder aus einer Pensionskasse für 56 000 Franken erhalten hatte. Ebenso die Tatsache, dass sie zur Tatzeit von ihrer Mutter mit 20 000 Franken unterstützt worden war und von ihrem Bruder monatlich Gelder für eine Untermiete kassierte. Nicht zuletzt kam heraus, dass die Dame in einem Tresor der UBS Schmuckstücke für über 5000 Franken aufbewahrte.


Kontoauszug gefälscht

Kürzlich stand die Angeklagte vor dem Bezirksgericht Zürich und verlangte wegen Rechtsirrtums einen vollen Freispruch. Sie habe gar nicht bemerkt, dass sie gegen das Strafgesetz verstosse, wehrte sie sich. Allerdings hatte sie schlechte Karten in den Händen. In erster Linie wegen eines verfälschten Kontoauszugs, den sie den Sozialbehörden eingereicht hatte. Die Urkundenfälschung sollte die Beamten über ihre wahren Vermögensverhältnisse täuschen.

Eine höchst unglaubhafte Angeklagte

In seinem Dienstag eröffneten Urteil ging das Gericht mit der Frau hart ins Gericht. Im schriftlich begründeten Entscheid ist von einer höchst unglaubhaften Angeklagten die Rede. Sie habe sich in krasse Widersprüche verwickelt und unrichtige Angaben zu Protokoll gegeben, befand der Vorsitzende. Er kam zu klaren Schuldsprüchen wegen mehrfachen Betrugs sowie Urkundenfälschung.

Bei der Strafzumessung kam das Gericht der Angeklagten dennoch entgegen. Es setzte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken, also insgesamt 5 400 Franken fest. Die Staatsanwaltschaft hatte vergeblich mit 180 Tagessätzen zu 50 Franken insgesamt 9000 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken gefordert.

Das Gericht ging von einer günstigen Prognose aus. So lebe die Angeschuldigte heute nicht mehr von der Sozialhilfe, sondern werde von ihrem Bruder und einem Lebenspartner unterstützt.



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