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Mittwoch, 17.08.2011:

Der Betreiber des Clubs Diskret wehrt sich gegen die Darstellung

Der Betreiber des Clubs Diskret wehrt sich gegen die Darstellung, die Stadt habe nichts von seinem Betrieb gewusst. Sein Etablissement werde bereits seit 14 Jahren vom gleichen Sittenpolizisten betreut.


In der Liegenschaft an der Leonhardstrasse 10 wird seit mehreren Jahren ein Sex-Etablissement betrieben. Doch erst am vergangenen Mittwoch wurde ein Gesuch um eine nachträgliche Bewilligung für einen Umbau und eine Umnutzung im «Amtsblatt der Stadt Zürich» publiziert.

Trotzdem wehrt sich der Betreiber des Bordells dagegen, dass die Stadt nichts von seinem Etablissement gewusst habe. «Seit 14 Jahren betreut der gleiche Sittenpolizist das Haus und ist mit dem diskreten Betrieb sehr zufrieden», schreibt er in einem Brief an den Tagesanzeiger.ch. Der Polizist empfehle die Beibehaltung des Betriebs, «da ruhe und Ordnung immer ausgewiesen waren», heisst es weiter.

Ob Sexgewerbe zulässig ist, wird abgeklärt

Marco Bisa, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, bestätigt auf Anfrage, dass in dem Club die Polizei «einen professionellen Umgang» mit dem Besitzer habe. «Dort bestehen keine Probleme.» Für den Betrieb eines Bordell ist allerdings nicht ein gutes Zeugnis der Polizei ausschlaggebend. «Das Hochbaudepartement ist dafür zuständig abzuklären, ob die Räume eines Gebäudes sexgewerblich genutzt werden dürfen», erklärt Bisa.

Und dieses Gesuch ging erst vergangene Woche bei der zuständigen Behörde ein. Seit letztem Mittwoch läuft das Bewilligungsverfahren, und die Pläne liegen auf. «Ob in diesem Haus eine sexgewerbliche Nutzung zulässig ist, wird nun abgeklärt», sagt Martina Vogel, Mediensprecherin des Zürcher Hochbaudepartements.

«Es kommt vor, dass jemand bei einem Umbau ‹vergisst›, eine Bewilligung einzuholen», sagt Vogel. Manche wüssten gar nicht, dass es auch für Umbauten eine Bewilligung brauche. «Darum muss ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werden, und es wird nachträglich darüber entschieden, ob der Bau bewilligt werden kann», so Vogel. «Im schlimmsten Fall muss bei einem negativen Entscheid alles wieder zurückgebaut werden.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)



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