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Sonntag, 20.11.2011:

Der Prozess gegen den Solothurner Bordellbetreiber geht weiter

Vor dem Bundesstrafgericht wird am Montag der Prozess gegen einen Ring mutmasslicher Menschenhändler fortgesetzt. Einem 60-jährigen Solothurner und seinen Helfern wird vorgeworfen, 143 Frauen aus Brasilien zur Prostitution gezwungen zu haben.


Nach einem ersten Prozesstag im Juni, bei dem sich die Verhandlung auf einzelne Vorwürfe gegen den Hauptangeklagten beschränkt hatte, sollen ab Montag die zentralen Anklagepunkte Menschenhandel, Prostitution, Freiheitsberaubung und Geldwäsche im Mittelpunkt stehen. Sechs Verhandlungstage sind angesetzt, die Urteilseröffnung ist nach Angaben des Gerichts für den 1. Dezember vorgesehen. Insgesamt müssen sich fünf Personen vor Gericht verantworten. Als mutmasslicher Haupttäter gilt ein 60-jähriger Bordellbetreiber aus Solothurn. Zu seinen Helfern zählen ein 63-jähriger Schweizer sowie drei Frauen aus Brasilien und Kap Verde.

Für Reisekosten prostituiert

Laut Anklageschrift sollen die Beschuldigten gemeinschaftlich zwischen 2001 und 2006 in Brasilien 143 Frauen aus ärmsten Verhältnissen angeworben und ihnen Jobs als Kindermädchen und Haushaltshilfe in der Schweiz versprochen haben. Nach der Einreise in die Schweiz seien die Brasilianerinnen dann mit der Realität konfrontiert worden: Ihnen wurden die Pässe abgenommen, sie wurden in Bordelle in Wolfwil, Olten und Wangen eingesperrt und aufgefordert, die vermeintlichen Reisekosten durch Prostitution abzuarbeiten.

Nicht alle Angeklagte erschienen im Juni

Am ersten Prozesstag im Juni waren die Angeklagten nicht vollständig vor Gericht erschienen. Es fehlten zwei Brasilianerinnen. Nach Angaben der Anwälte haben sich diese zum Zeitpunkt des Prozesses in ihrem Heimatland aufgehalten. Daher wurde der Prozess verschoben, um den Prozess in Gegenwart aller fünf Beschuldigten fortführen zu können. Die drei Anklagepunkte - Geldfälschung, Drogenhandel und Pornografie - betreffen nur den mutmasslichen Haupttäter. Auf diese war das Gericht bereits am ersten Prozesstag näher eingegangen.

Falsches Geld für die Einbrecher

Der Solothurner äusserte sich zu Vorwürfen von selbst gedrucktem Geld, das in seinem Bordell gefunden wurde. Dies hätte allein der Irreführung möglicher Einbrecher gedient, sagte er damals. Ein gescheitertes Kokaingeschäft sei eine reine Gefälligkeit für eine Bekannte gewesen.  (sda/san)



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