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Dienstag, 23.11.2010:

Domina bezog 9 Jahre illegal Sozialhilfe

Eine angeblich mittellose Brasilianerin hat in Zürich über neun Jahre lang Fürsorgegelder für rund 383 000 Franken bezogen. Gleichzeitig hat sie als Prostituierte ein Einkommen von 135 000 Franken erzielt und Darlehen für über 50 000 Franken aufgenommen.

Zum Schluss stützte sich das Gericht auf die ursprünglichen Geständnisse der heute 41-jährigen Brasilianerin aus Zürich-Altstetten ab. Demnach hatte die geschiedene Mutter einer Tochter zwischen Februar 1998 und Oktober 2009 ununterbrochen Sozialhilfegelder für insgesamt rund 383 000 Franken bezogen. Dabei hatte sie jeweils angegeben, über keinerlei Einkünfte aus Erwerbsarbeit zu verfügen.

Regelmässig als Domina gearbeitet

In Wahrheit arbeitete die Angeklagte zwischen Februar 1998 und Januar 2007 regelmässig als Prostituierte und verdiente pro Jahr rund 15 000 Franken. Für die Tatzeit rechneten die Untersuchungsbehörden rund 135 000 Franken hoch. Hinzu kamen zwei Darlehen von zwei Schweizer Männern, welche der als Domina tätigen Angeklagten insgesamt über 50 000 Franken überwiesen hatten. Im Herbst 2009 kamen zwei Sozialdetektive der Angeklagten auf die Schliche.

Geständnis widerrufen

Am Freitag musste sich die Prostituierte wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie Urkundenfälschung vor Gericht verantworten. Der Strafantrag der Anklage lautete auf 24 Monate Freiheitsstrafe bedingt sowie 10 000 Franken Busse. Die Mutter widerrief ihr ursprüngliches Geständnis und liess ihren Rechtsanwalt auf einen vollen Freispruch plädieren. Der Verteidiger machte geltend, dass seine Klientin bloss unter Druck alles zugegeben habe. Sie hätte sich zu sehr vor einer Inhaftierung gefürchtet. Zudem forderte der Rechtsanwalt ein psychiatrisches Gutachten über die seelisch angeschlagene Beschuldigte. Nicht zuletzt bezweifelte er die eingeklagten Deliktsummen. Auch den von der Stadt Zürich geltend gemachten Schaden von über 188 000 Franken.

Milde Geldstrafe

Das Gericht kam beim gewerbsmässigen Betrug zu Schuldsprüchen. Im Gegensatz zur Urkundenfälschung, welche die Richter bloss als einfache schriftliche Lüge einstuften. Mit einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu zehn Franken fällte das Gericht eine milde Sanktion aus. Es hielt der Angeklagten ihre früheren Geständnisse, ihre schwierige, gescheiterte Ehe sowie ihre eingeschränkte Gesundheit als Strafempfindlichkeit zugute.

Nicht zuletzt spielte auch das Migrationsamt eine Rolle. So wäre bei einer Freiheitsstrafe die Gefahr einer Wegweisung grösser, sagte die Gerichtspräsidentin Maya Bertschi. Das Gericht kam damit der Angeklagten entgegen. So hatte diese am Prozess mehrfach geäussert, dass für sie die Trennung von ihrer Tochter die schlimmste Folge wäre. Die finanziellen Ansprüche der Stadt verwies das Gericht auf den Weg des Zivilprozesses.



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