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Freitag, 23.09.2011:

Drei Freier betäubt und ausgeraubt!

Eine ungarische Sex-Arbeiterin hat an der Zürcher Langstrasse drei Männer flachgelegt. Doch anders, als sie es dachten. Nun wurde die bereits ausgeschaffte Dame zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.


«Komm Schatzi, ficki, ficki für 50 Franken.» Das war der verlockende Dumping-Preis, den eine ungarische Prostituierte im letzten Mai an der Langstrasse anbot. Laut Anklage waren es innert drei Wochen drei Freier, welche auf das verlockende Sonderangebot der laut Zeugenaussagen sympathischen Sex-Arbeiterin eingingen.

Betäubt und ausgeraubt

Der vermeintlich billige Sex entpuppte sich aber als teurer Albtraum. So folgten die Männer der 21-jährigen Frau in ein Zimmer und übergaben ihr jeweils 50 Franken. Worauf sie von ihr dankend ein Glas Orangensaft entgegennahmen. Schon nach wenigen Schlücken verfielen die Freier in einen Tiefschlaf. Als sie erwachten, war nicht nur die Liebesdienerin verschwunden. Es fehlten auch ihr gesamtes Bargeld und sämtliche Schmuckstücke.

Ein Tamile vermisste eine Halskette für rund 1800 Franken. Ein weiterer Mann hatte gar Pretiosen für rund 10 000 Franken verloren. Der gesamte Deliktsbetrag überstieg 20 000 Franken. Die Ermittlungen ergaben, dass die Frau den Drink jeweils mit Benzodiazepin versetzt hatte. Nachdem die Männer eingeschlafen waren, ging die Frau zur Sache und nahm sie aus.

Verhaftet und bereits ausgeschafft

Am Donnerstag fand am Bezirksgericht Zürich der Strafprozess gegen die dreiste Räuberin statt. Allerdings in ihrer entschuldigten Abwesenheit. So wurde die Osteuropäerin bereits am 24. Mai von der Polizei verhaftet und verbrachte danach sechs Wochen in Untersuchungshaft. Danach wurde sie in ihr Heimatland ausgeschafft.

Das Urteil stellte deshalb keine grosse Ueberraschung dar. Die Beschuldigte wurde anklagegemäss wegen mehrfachen Raubes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Bei einer Probezeit von drei Jahren. Sämtliche Verfahrenskosten wurden aufgrund der ärmlichen Verhältnisse der Täterin auf die Gerichtskasse genommen. Von der Beute konnten die Polizeibeamten allerdings nichts mehr sicherstellen. So hatte die Staatsanwaltschaft keine beschlagnahmten Gegenstände in der Anklageschrift aufgeführt.



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