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Freitag, 23.07.2010:
Edelbordell in Zürich muss schließen
Ein Edelbordell im Züricher Quartier Hottlingen musste auf Grund einer Klage der Stadt die Pforten schließen. Die Stadt berief sich bei ihrer Klage auf eine Bestimmung aus dem Jahre 1909, nach der in diesem Bezirk das "unsittliche Gewerbe" untersagt ist. Nun gab das Bezirksgericht der Stadt Zürich Recht, die Berufung des Bordells hatte keinen Erfolg. Das Urteil wurde unter anderem damit begründet, dass die Gründe aus den Bestimmungen von 1909 auch heute noch Gültigkeit besäßen.
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