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Sonntag, 24.10.2010:

Ein Freier wollte eine Prostituierte mit Falschgeld für 3000 Franken abspeisen.

Einer anderen Sexarbeiterin schlug er ins Gesicht. Dafür erhält er 14 Monate Gefängnis. Die Hälfe muss er absitzen.

Der heute 44-jährige Lastwagenchauffeur aus Dietikon hat im Februar 2008 an seinem Computer drei falsche Banknoten zu je 1000 Franken hergestellt. Ein halbes Jahr später kam er auf die Idee, die falschen 3000 Franken im Rotlicht-Milieu für Liebesdienste auszugeben. Schon bald vereinbarte er im Internet ein Treffen mit einer vermeintlichen Prostituierten aus Winterthur.

Falsches Geld, falsche Prostituierte

Am 14. Oktober 2008 war es soweit. Der Angeklagte fuhr zu einem Bahnhof im Raum Winterthur, wo er die Dame seiner Wahl treffen sollte. Stattdessen erlebte er eine böse Ueberraschung. So war die Frau in Wirklichkeit gar keine Prostituierte, sondern ein Lockvogel für eine Räuberbande, die über den Limmattaler herfiel, ihn zusammenschlug und ihm das Couvert mit den 3000 Franken entriss. Die Schläger und ihre Komplizin bemerkten erst später, dass sie bloss wertlose Blüten erbeutet hatten. Sie wurden kurz darauf von der Polizei geschnappt und wegen Raubes angeklagt. Gegen den Dietiker lautete der Vorwurf aber auf Geldfälschung.

Sex-Arbeiterin verletzt

Am 6. Mai 2009 begab sich der Angeklagte auf den Strassenstrich am Sihlquai und lockte eine Sexarbeitern zu einem vereinbarten Preis von 500 Franken zu einem abgelegenen Parkplatz auf dem Hönggerberg. Dort fesselte er der Geschädigten überraschend die Hände auf den Rücken. Als sie sich dagegen wehrte, schlug er ihr mehrfach mit der rechten Hand gegen ihre Nase. Wenig später band er sein Opfer los und erklärte, dass er nichts bezahlen würde. Dann liess er die Frau trotz einer erheblichen Nasenverletzung alleine am Tatort zurück.

Nur Pornographie zugegeben

Am Freitag stand der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte vor dem Bezirksgericht Dietikon und gab nur eine Nebenanklage wegen harter Pornographie zu. So hatte er diverse Dateien mit Gewaltdarstellungen gegen Frauen und teilweise gegen Tiere auf seinem Computer heruntergeladen. Die restlichen Vorwürfe wies er zurück. So die Geldfälschung, da er die Papiere gar nicht in Umlauf habe setzen wollen, sagte er. Zum Vorfall mit der zweiten Prostituierten gab er an, dass man sich auf sadomasochistische Praktiken geeinigt habe. Dann habe die Geschädigte plötzlich nur noch herum geheult.

14 Monate teilbedingt

Die Staatsanwaltschaft verlangte wegen Geldfälschung, Körperverletzung sowie Pornographie eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Zwölf Monate davon unbedingt. Der Verteidiger plädierte auf eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken.
Das Gericht folgte im Wesentlichen der Anklage. Allerdings setzte es eine mildere Freiheitsstrafe von 14 Monaten fest. Die Hälfte davon ohne Bewährungschance.

Das Gericht widerlegte die Behauptungen des Angeklagten und stützte sich auf die glaubhafteren Aussagen der verletzten Geschädigten ab. Schläge ins Gesicht würden ohnehin nicht sadomasochistischen Praktiken entsprechen, hielt der Vorsitzende zusätzlich fest. Zum Schluss widersprach er der Kritik des Verteidigers, der von einem viel zu überrissenen Strafantrag gesprochen hatte. Die Strafe des Gerichts sei korrekt. Auch im Vergleich zu Sanktionen gegen prügelnde Jugendliche, die häufig zu milde bestraft würden, sagte der Präsident zum Schluss.



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