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Donnerstag, 09.06.2011:
Ein Solothurner soll rund 150 Brasilianerinnen zur Prostitution gezwungen haben
Joy’s Waldhaus, Studio Nicole oder Ramona hiessen die einschlägigen Etablissements, welche die Bundeskriminalpolizei (BKP) Ende März 2006 in der Solothurner Provinz stürmte und versiegelte. Es handle sich um «das erste grössere Strafverfahren mit Schwerpunkt internationalem Menschenhandel», sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft (BA). Den Hauptverdächtigen, den damals 54-jährigen Metzger H., nahm die BKP fest und setzte ihn 487 Tage in Untersuchungshaft.
Seit gestern steht H. vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, angeklagt der Freiheitsberaubung, des Menschenhandels, der Förderung der Prostitution, der Geldwäscherei und weiterer Delikte. Laut seinem Anwalt Rolf Liniger handelt es sich bei dieser Anklage allerdings um einen weiteren Flop der Bundesermittler. Der Anfangsverdacht gegen seinen Mandanten beruhe auf anonymen und nicht belegten Aussagen einer bis heute unbekannten Person. Daher seien die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungsmassnahmen gegen H. aus dem Verfahren zu entfernen, verlangte Liniger – mit deutlicher, wenn auch unausgesprochener Anspielung auf den kürzlich vor demselben Gericht freigesprochenen Bankier Oskar Holenweger.
Doch die Masche des gesetzeswidrigen Anfangsverdachts zog nicht. H. sei eine im Milieu bekannte Person, sagte Gerichtspräsident Stephan Blättler. Auch wenn sich die ursprüngliche Anschuldigung der organisierten Kriminalität nicht habe erhärten lassen, seien immer noch ausreichend Verdachtsmomente für eine Anklageerhebung vorhanden. Die anonymen Aussagen seien ausführlich und konkret genug gewesen, um Überwachungsmassnahmen anzuordnen.Laut Anklageschrift der BA hat H. zwischen Anfang 2001 und seiner Verhaftung mehrere Bordelle betrieben und dort rund 150 Brasilianerinnen anschaffen lassen – meist gegen deren Willen. Zusammen mit Komplizinnen und unter dem Vorwand einer Anstellung in der Hotellerie habe er die Frauen mit einem Touristenvisum in die Schweiz gelockt, ihnen Pässe und Rückflugticket weggenommen und sie zur Prostitution gezwungen.
Ohne Pass eingesperrt
Zwischen 3000 und 4000 Franken habe er den Frauen für die Reise vorgeschossen, schreibt die BA, zwischen 15'000 und 18'000 hätten sie mit ihren sexuellen Dienstleistungen abarbeiten müssen. Und dies auf der Hälfte ihrer Einkünfte, denn die andere Hälfte habe H. für sich beansprucht.
Gehandelt habe er im Wissen darum, dass die Frauen «aus armen Verhältnissen stammten, mittellos und sprachunkundig waren und sich ohne gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz aufhielten und somit von ihm abhängig waren». Mindestens zwei Frauen habe H. über längere Zeit gefangen gehalten, andere habe er eingeschüchtert oder mit Gewalt bedroht.H. steht nicht das erste Mal vor Gericht. Er ist vorbestraft wegen gewerbsmässiger Hehlerei und Verstössen gegen das Waffen- und das Strassenverkehrsgesetz. Das Solothurner Obergericht hat ihn Anfang 2005 vom Verdacht des Menschenhandels und der Zuhälterei freigesprochen. Ein zweites kantonales Verfahren mit den gleichen Anschuldigungen stand kurz vor Anklageerhebung, als die BKP ihre Ermittlungen aufnahm. Weil zwei Mitangeklagte fehlten, hat das Gericht am Mittwoch nur Vorfragen geklärt und H. zu Nebendelikten befragt. Der eigentliche Prozess dürfte eine Woche dauern und frühestens im Herbst stattfinden.
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