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Mittwoch, 06.07.2011:
«Es könnte passieren, dass der Mieter noch länger bleiben kann»
Prostituierte und Drogensüchtige vertreiben die Mieter aus einem Haus an der Kanonengasse. Der Eigentümer hätte wissen müssen, worauf er sich einlässt, sagt ein Experte für Mietrecht.
Weil eine Liegenschaft im Kreis 4 sexgewerblich genutzt wird, sind die Wohnungen in den oberen Etagen de facto unbewohnbar. Doch der Cabaret-Betreiber hat einen unkündbaren Vertrag, egal was er tut. Ist das legal?Peter Zahradnik: Bei Geschäftsmietern sind befristete Mietverträge üblich. Um diese fristlos zu kündigen, bedarf es besonderer Umstände, etwa einer Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Mieter.Mit dieser Begründung will der Eigentümer dem Mieter jetzt kündigen. Was muss sich ein Mieter leisten, damit das Recht auf der Seite des Eigentümers ist?Nach OR müsste der Mieter trotz schriftlicher Mahnung seine Pflicht zur Sorgfalt oder Rücksichtnahme wiederholt so verletzen, dass dem Vermieter oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.Der Cabaret-Betreiber war zuvor der Besitzer der Liegenschaft. Es macht den Anschein, als konstruierte er sich vor der Zwangsversteigerung einen Vertrag, der ihm erlaubt, möglichst lange in der Liegenschaft zu bleiben. Wirkt das auf Sie nicht stossend?Über die moralischen Aspekte dieses Falls kann ich keine Stellung nehmen. Aus rechtlicher Sicht muss man berücksichtigen, dass der Käufer der Liegenschaft offenbar gewusst hat, worauf er sich einlässt. Er hat gewusst, dass sich der ehemalige Besitzer das Recht vorbehält, in der Liegenschaft zu bleiben. Und er hat gewusst, wie dieser die Liegenschaft nutzt. Ohne diese besonderen Umstände hätte jemand anderes womöglich mehr für die Liegenschaft geboten.Mit anderen Worten heisst das: Wer ein Bordell kauft und es zu einem Wohnhaus umbaut, der ist selber schuld.Der neue Käufer geht mindestens ein nicht unerhebliches Risiko ein, dass er sich nicht nur eine finanzielle Hypothek auflädt.Der Cabaret-Betreiber vermietet die Salons an die Frauen weiter. Er stellt sich auf den Standpunkt, er könne als Vermieter nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was in diesen Räumen geschieht. Kann er damit durchkommen?Nein. Wenn das Verhalten seiner Untermieter einen Grund für eine Kündigung darstellt, dann muss er sich das anrechnen lassen.Und was geschieht, wenn der Cabaret-Betreiber vor der Schlichtungsbehörde Recht bekommt?Wenn der Vermieter in einem Streit gegen den Mieter unterliegt, kann das eine Sperrfrist auslösen. Das heisst, wenn die Parteien nun lange genug streiten, dann könnte es passieren, dass der Mieter noch länger als bis zum Ende der festen Vertragsdauer in der Liegenschaft bleiben kann.
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