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Freitag, 14.01.2011:

Freiburg und Glarus verweigern Nachtclub-Tänzerinnen Bewilligungen

Seit Anfang Jahr erteilen die Kantone Freiburg und Glarus keine Arbeitsbewilligungen mehr für Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten. Die Frauen würden in die Prostitution gedrängt und ausgebeutet. Gegen das reglementarische Flickwerk regt sich nun Widerstand.

Es sind vor allem Frauen aus der Ukraine und der Dominikanischen Republik, die in den Cabarets tanzen. Für maximal acht Monate am Stück dürfen die Tänzerinnen aus so genannten Drittstaaten in der Schweiz legal arbeiten. Prostitution und Animation zum Alkohol-Konsum sind ausdrücklich nicht erlaubt.

Polizei kann nicht verdeckt ermitteln

Doch die Realität sei eine ganz andere, sagt der Freiburger Justizdirektor Erwin Jutzet (SP) gegenüber «10vor10»: «Das ist ein heuchlerischer Status. Da wird gesagt, das seien Artistinnen, Tänzerinnen. In Tat und Wahrheit ist das eine Ausbeutung. Sie werden ganz klar für Prostitution missbraucht. Sie müssen zu möglichst viel Alkohol-Konsum animieren und selber trinken. Der Status gibt ihnen vordergründing das Recht, dass sie legal hier sind und sich wehren können. Aber das ist ein Schein».

Freiburg gibt Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten daher keine Arbeitsbewilligung mehr. Das bedeutet faktisch das Aus für die Nachtclubs. Denn Frauen aus dem EU-Raum arbeiten kaum in diesen Etablissements.

Die Polizei überprüft regelmässig die Arbeitsbedingungen in den Cabarets. Die Nachtclub-Betreiber müssen den Tänzerinnen einen Mindestlohn von 2300 Franken zahlen. Doch die Fahnder vermuten, dass vielen Frauen weniger bezahlt wird, um sie so in die Prostitution zu drängen. Die Polizei sehe allerdings kaum hinter die Kulissen, sagt Marco Cortesi von der Stadtpolizei Zürich: «Grundsätzlich sind unsere Detektive darauf angewiesen, dass das, was die Frauen ihnen erzählen, auch stimmt. Da haben wir manchmal ein Fragezeichen. Um richtig zu ermitteln, müsste ein Polizist verdeckt arbeiten können. Das ist nicht möglich.»

Bund muss handeln

Mit Freiburg und Glarus sind es nun schon zwölf Kantone, die keine Cabaret-Tänzerinnen mehr aus so genannten Drittstaaten zulassen. Jetzt müsse der Bund handeln, sagt der Freiburger Justizdirektor Erwin Jutzet im «10vor10»-Interview: «Wir fordern konkret eine saubere Lösung auf Bundesebene. Dieses Flickwerk, das wir in 26 Kantonen haben, kann es ja nicht sein. Dass es in einem Kanton erlaubt ist und im anderen nicht.»

Der Bund will die Bewilligungspraxis nun überprüfen. Gegenüber «10vor10» bestätigte das Bundesamt für Migration, in den nächsten Monaten zu entscheiden, ob Cabaret-Tänzerinnen schweizweit nicht mehr erlaubt werden sollen.



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