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Donnerstag, 02.12.2010:
Gefängnisstrafen für Zuhälter
Das Bezirksgericht Zürich hat im "Zürcher Zuhälterprozess" vier Männer zu Gefängnisstrafen von 18 Monaten bedingt bis 10 Jahre Gefängnis verurteilt. Der 41-jährige Hauptangeklagte wurde u.a. wegen Menschenhandel, Drohung und Vergewaltigung für schuldig befunden. Das Gericht verurteilte ihn zu 10 Jahren Gefängnis mit anschliessender Verwahrung. Ausserdem muss er eine Geldstrafe sowie eine Busse bezahlen. Er und die drei anderen Männer hatten zum Teil minderjährige Frauen aus Ungarn und Rumänien in die Schweiz geholt, sie auf den Strich geschickt und regelmässig missbraucht.
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