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Montag, 03.10.2011:
Geld im Casino verprasst statt ins Bordell investiert
Statt 195 000 Franken wie abgemacht in einen Bordellbetrieb zu investieren, verspielte ein Gambler das Darlehen in Casinos. Die Aargauer Justiz hat ihn zu Recht 15 Monate in den Knast geschickt, so der Entscheid des Bundesgerichts.
Um eine Liegenschaft in Augsburg (D) in ein Bordell umzubauen, lieh sich ein Mann von einer Bekannten verschiedene Darlehen von insgesamt 195 000 Franken. Er verspielte das Geld in Casinos und verbrauchte es für seinen Lebensunterhalt. Später versuchte er, von seiner Geldgeberin weitere 50 000 Euro zu ergaunern.
Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte den Mann im März 2010 wegen mehrfacher Veruntreuung und versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Ausserdem verpflichtete es ihn, seiner Bekannten Schadenersatz in Höhe von 195000 Franken zu bezahlen. Als das Aargauer Obergericht diesen Entscheid im November 2010 bestätigte, rief der Gambler das Bundesgericht an.
Geld war zweckgebunden
Dieser wollte dem Bundesgericht in Lausanne weismachen, es liege gar keine Veruntreuung vor. Davon hätte nur die Rede sein können, wenn ausdrücklich ausgemacht worden wäre, dass das Geld in das Bordell in Augsburg investiert werde. Ein bestimmter Verwendungszweck sei jedoch nicht vereinbart worden.
Dem widersprach das Bundesgericht, weil der Gambler bei der Befragung vor dem Bezirksgericht Bremgarten ausgesagt hatte, dass das Geld ausschliesslich für die Investition in das Bordell bestimmt gewesen sei. Dass der Darlehenszweck in der Quittung nicht vermerkt worden war, ändert nichts an der Zweckgebundenheit des Geldes. Für das Verspielen des Geldes im Casino und die Verwendung für den Lebensunterhalt hätte die Frau das Darlehen nicht gegeben, ist das Bundesgericht überzeugt.
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