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Montag, 17.10.2011:
Luzern geht mit Nachtfahrverboten gegen Prostitution vor
Luzern verstärkt die Massnahmen gegen den Strassenstrich: Ab Freitag gilt auf bestimmten Strassenteilen nachts Fahrverbot. Die Regierung verzichtet auf Verrichtungsboxen analog zu Zürich – aus zwei Gründen.
Seit einem halben Jahr sei in der Stadt Luzern eine Zunahme der Strassenprostitution feststellbar, teilte die Stadt Luzern heute mit. Dies führe zu Nachtruhestörungen und Verschmutzungen.
Deshalb ergreift die Stadt Luzern nun verschiedene Massnahmen und setzt damit auch politische Vorstösse um. Eine Sofortmassnahme ist der 60-tägige Pilotversuch. Ab Freitag herrscht an der Werkhofstrasse, der Dammstrasse und bei der Einfahrt in die Reussinsel Nachtfahrverbot. Die Zu- und Wegfahrt für Anwohner sowie der Zubringerdienst sind rund um die Uhr gestattet.
Anwohner entlasten
Mit den Nachtfahrverboten sollen die momentan am meisten betroffenen Anwohner in der Rösslimatte und im Raum Kreuzstutz entlastet werden. Die Polizei kontrolliert die entsprechenden Fahrverbote.
Allerdings müsse damit gerechnet werden, dass sich die Strassenprostitution in andere Gebiete verschiebe, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Entwicklungen würden beobachtet, wenn nötig Anpassungen vorgenommen. Die Erfahrungen des Pilotversuchs sollen das weitere Vorgehen wegweisend prägen.
Als weitere Massnahme wird im Rösslimattgebiet während des Versuchsbetriebs öfter als im üblichen Turnus gereinigt. Und an den neuralgischen Orten werden zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt.
Kein Laufhaus und keine Verrichtungsboxen
Zur Eindämmung der Strassenprostitution wurde auch die Einführung eines Laufhauses und von Verrichtungsboxen geprüft. Weil ein Laufhaus den Freiern nicht die gleiche Anonymität wie der Strassenstrich biete, ersetzt ein solches nach Ansicht des Stadtrats den Strassenstich nicht.
Auch Verrichtungsboxen, wo Freier mit ihren Autos hinein fahren und geschützt vor fremden Blicken mit einer Prostituierten verkehren können, werden in Luzern nicht erstellt. Es biete sich kein Areal an, das als Strichplatz genutzt werden könne, heisst es. Zudem sei die Zahl der Prostituierten im Vergleich zu Zürich, wo Verrichtungsboxen 2012 eingerichtet werden soll, bedeutend kleiner.
Neben den Sofortmassnahmen erarbeitete die Stadt ein neues Reglement über die Strassenprostitution. Das Parlament wird voraussichtlich am 1. Dezember 2011 darüber befinden. Das Reglement sieht unter anderem Sperrzonen vor, in denen Strassenprostitution weder angeboten noch nachgefragt werden darf. Der Kanton Luzern plant aktuell ein Prostitutionsgesetz.
mehr Infos unter: http://bazonline.ch/schweiz/standard/Luzern-geht-mit-Nachtfahrverboten-gegen-Prostitution-vor/story/14421889
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