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Freitag, 19.08.2011:
NUR Fünf Jahre Haft für blutiges Massaker im Schweizer Bordell
Ein 23jähriger Mann ist wegen vorsätzlicher Tötung einer Prostituierten in einem Wiler Etablissement und mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Am Kreisgericht Wil ist am Mittwoch der Fall der im März 2010 getöteten Prostituierten verhandelt worden. Ein Mann stach damals im Treppenhaus eines Bordells an der Wiler Säntisstrasse mit einem Messer auf mehrere Personen ein, tötete eine 23jährige Prostituierte und verletzte drei weitere Personen.
Frage der Unzurechnungsfähigkeit
Der zentrale Punkt des Prozesses im Gerichtssaal in Flawil war die Frage über die Zurechnungsfähigkeit des heute 23jährigen Täters während der Tatnacht. Dieser bereute seine Tat vor Gericht und legte dar, dass er sich nicht mehr daran erinnern könne. Das Gericht hatte über die Zurechnungsfähigkeit des in Wil geborenen Mannes mit Wurzeln aus Serbien-Montenegro zu entscheiden – und damit über ein Urteil, das von Freispruch bis zu zehn Jahren Gefängnis, wie es die Staatsanwaltschaft forderte, reichte. Das Gericht sah zwar schliesslich eine schwere Minderung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit, aber keine vollumfängliche. Mit ihrem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zum Schuldspruch der vorsätzlichen Tötung, halbierten aber das Strafmass auf fünf Jahre Freiheitsentzug und somit auf die mildeste Strafe für dieses Delikt.
Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf vollumfängliche Unzurechnungsfähigkeit wegen Trunkenheit und auf «verüben einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit», was mit maximal drei Jahren bestraft werden kann. Dabei berief man sich auf ein psychologisches Gutachten, in dem eine «schwergradige Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit» attestiert und eine völlige Aufhebung dieser Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen wird. In diesem Punkt, dem Nichtausschliessen, stellte die Verteidigung die Frage, ob nicht im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden müsse.
Ruhiger Angeklagter
Der Angeklagte wirkte vor Gericht ruhig. Der gelernte Metzger erzählte, wie er nach Feierabend am 29. März 2010 nach Streitereien in der Familie und dem Konsum einer grossen Menge Cognac sein Zimmer in der elterlichen Wohnung in Bazenheid mit einem Messer verliess und nach Wil fuhr. In einer Bar beim Bahnhof bestellte er drei Gläser Whiskey auf einmal und trank die Hälfte davon, bevor er zum Bordell ging, wo seine Erinnerungen schwinden. An diesem Punkt setzte dann der Staatsanwalt an und erzählte, dass der 23-Jährige von der Prostituierten wegen seiner sichtlichen Angetrunkenheit nicht empfangen wurde. «Hoch aggressiv» sei er von einem Mann, der im Studio zu tun hatte, weggewiesen worden. Dieser beliess es nicht bei einer verbalen Wegweisung, sondern griff den Angeklagten tätlich an. Durch die Angriffe provoziert, zückte dieser sein mitgeführtes 35 Zentimeter langes Bratenmesser und begann auf die Anwesenden einzustechen. Der Staatsanwalt sprach von einem «blutigen Massaker», das für eine Prostituierte tödlich endete. Nur knapp hätte er bei einer zweiten Prostituierten die Hauptschlagader am Hals verfehlt. In seinem «Blutrausch» verletzte er eine dritte Frau. Zuvor rammte er das Messer in den Oberschenkel des Mannes und durchtrennte auch eine Sehne an der Hand.
Dem Angeklagten werden Genugtuungen von total 27 000 Franken und die Verfahrenskosten auferlegt. Das Urteil kann von beiden Parteien an das Kantonsgericht weitergezogen werden.
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