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Sonntag, 30.01.2011:

Nur mit Versicherung an den Sihlquai

Die Zürcher Regierung will den Strassenstrich nur noch mit einer Bewilligung erlauben. Dazu brauchen die Prostituierten in Zukunft eine Krankenversicherung.

Der Zürcher Stadtrat hat heute den Entwurf der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung in die Vernehmlassung gegeben. «Hauptziele der neuen Verordnung sind der Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen des Prostitutionsgewerbes sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit der sich Prostituierenden», schreibt er in einer Mitteilung.

Die durch das Prostitutionsgewerbe verursachten Immissionen sind offensichtlich angestiegen und belasten die Stadt Zürich erheblich, hält die Regierung fest. Dies belegte auch die zunehmende Zahl negativer Rückmeldungen der Quartierbevölkerung – hauptsächlich aus den Stadtkreisen 4 und 5 und dort vor allem vom Strassenstrich am Sihlquai.

Ohne Hindernisse legal auf die Strasse

Die neue Verordnung sieht im Kern eine strengere Bewilligungspraxis vor. Heute kann sich eine Prostituierte aus einem Schengen-Land ohne Hindernisse eine Bewilligung beim Amt für Wirtschaft besorgen und sich für 90 Tage im Jahr auf Zürichs Strassen den Freiern anbieten.

«Der Kampf um Freier hat zu einem Preiszerfall und zu teilweise menschenunwürdigen Erwerbsbedingungen geführt», schreibt die Stadtregierung weiter. Es komme vermehrt zu ungeschütztem Sexualverkehr, der öffentliche Gesundheitsschutz sei nicht mehr im erforderlichen Mass gewährleistet.

Ziele der neuen Verordnung:

Repression

Die Prostitutionsgewerbeverordnung sieht repressive Massnahmen wie Busse, Entzug oder Verweigerung von Bewilligungen vor.

Bewilligungspflicht

Wie für die Ausübung einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit auf öffentlichem Grund (zum Beispiel Taxigewerbe, Marktstände) soll auch für die Strassenprostitution aufgrund des gesteigerten Gemeingebrauchs des öffentlichen Grundes zukünftig eine Bewilligungspflicht gelten. «Dies ist ein neuer Lösungsansatz zur Bewältigung der Probleme im Bereich der Strassenprostitution», schreibt die Stadtregierung. Voraussetzungen für den Erhalt einer solchen Bewilligung sind Mündigkeit, Urteilsfähigkeit, Aufenthaltserlaubnis, Zulassung zur Erwerbstätigkeit und der Nachweis oder Abschluss einer Krankenversicherung.

Salonprostitution

Es soll zum voraus abgeklärt werden, ob die Tätigkeit mit den rechtlichen Vorschriften übereinstimmt und polizeiliche Interessen wie etwa Treu und Glauben im Geschäftsverkehr, öffentliche Gesundheit und öffentliche Ruhe beachtet werden. Dabei sollen die Betriebe der Salonprostitution ähnlich wie die Gastgewerbebetriebe geregelt werden, deren Inhaber eine Bewilligung (Patent) zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebs benötigen. Die Betreiber sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Betrieb verantwortlich und haben den Kontrollorganen Zutritt zu den Betriebsräumlichkeiten zu gewähren.

Vernehmlassung

Der heute in die Vernehmlassung geschickte Entwurf einer neuen Prostitutionsgewerbeverordnung wurde von einer interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe des Projekts «Rotlicht» erarbeitet. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Polizei-, Gesundheits- und Umwelt-, Sozial- und Präsidialdepartements. Beigezogen wurden ausserdem Fachleute verschiedener NGOs (Zürcher Aids-Hilfe, Stadtmission und FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration) sowie der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich.

Zur Vernehmlassung des Verordnungsentwurfs eingeladen werden interessierte kantonale Ämter, das Statthalteramt des Bezirkes Zürich, die im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien, die Ombudsfrau, der Datenschutzbeauftragte, das Stadtrichteramt sowie die Fachorganisationen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2011.

Strichplan vertagt

Nach der Auswertung der Vernehmlassungsantworten wird dem Gemeinderat ein definitiver Verordnungstext zum Entscheid vorgelegt. Für die Betroffenen Anwohner entscheidend wird jedoch der Strichplan sein. Er schreibt vor, wo die Prostituierten auf der Strasse stehen dürfen. Wann der entsprechende Vorschlag veröffentlicht wird, ist noch nicht klar. «Die Ausschreibung eines überarbeiteten Strichplans erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt», schreibt die Regierung.



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