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Freitag, 23.07.2010:

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit im Bordell

Prostituierte wurden von jeher an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Schon im alten Griechenland konnten sich die Frauen nicht auf den Schutz des Staates verlassen, ganz im Gegenteil zu Ehefrauen und selbst Geliebten. Auch während der nächsten zweitausend Jahre ändert sich für die Prostituierten kaum etwas. In Deutschland wurde das Verkaufen des eigenen Körpers erst 2001 zum Beruf erklärt, während es in vielen anderen westlichen Staaten nach wie vor als illegal einzustufen ist.

Im Deutschland des späten 20. Jahrhunderts galt Prostitution als sittenwidrig, wurde jedoch nicht bestraft. Nichtsdestotrotz lehnte die Bevölkerung die gewerblich arbeitenden Damen ab und viele Freier trauten sich nur unter dem Deckmantel der Anonymität in ein Bordell.

An diesem Sachverhalt hat sich zumindest in den letzten Jahren einiges geändert. Zwar wird Prostitution von vielen Menschen immer noch misstrauisch beäugt, sie ist jedoch nicht mehr länger sittenwidrig.

Prostituierte gehen einem vor dem Gesetz ganz normalen Beruf nach, weshalb sie sich auch in einer Kranken-, Renten- undArbeitslosenversicherung versichern dürfen beziehungsweise müssen. Darüber hinaus ist den so genannten Zuhältern auch nicht mehr länger untersagt, für ihre Damen ein adäquates Arbeitsumfeld zu schaffen, so lange sie eben diese nicht ausbeuten.

Dadurch, dass die Prostitution heute offiziell als Dienstleistung anerkannt wird, haben die Damen auch eine Entgeltforderung gegenüber jedem Freier. Das bedeutet, dass sie ihren Verdienst auch gerichtlich einklagen können, wenn ein Kunde sich weigert, nach erbrachter Leistung zu bezahlen.

Für die Prostituierten bedeutet das ein großes Maß an Machtgewinn und Gleichstellung. Schließlich konnten sie vor dem Erlass des Prostitutionsgesetzes so gut wie nichts ausrichten, wenn ein ihnen körperlich überlegener Mann die Bezahlung verweigerte.

All diese rechtlichen Rahmenbedingungen bringen für die Damen natürlich auch Pflichten mit sich. So müssen sie beispielsweise Versicherungsbeiträge und Steuern bezahlen. Im Angesicht der sozialen Absicherung die dadurch entsteht, ist dies jedoch ein verhältnismäßig geringer Preis.

Durch das Prostitutionsgesetz wird es den Behörden auch einfacher gemacht, illegal arbeitende Prostituierte ausfindig zu machen. Damen aus dem Ausland benötigen nicht mehr nur eine Aufenthaltsgenehmigung, sondern auch eine Arbeitserlaubnis wie bei jedem anderen Beruf auch.

Im Zuge der Gleichstellung gelten all diese Gesetze, Bedingungen und Vorschriften natürlich nicht nur für weibliche Prostituierte, sondern auch für männliche.



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