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Sonntag, 28.11.2010:

Saunaclub Geschäftsführer verurteilt

Das Obergericht hat einen Schweizer Geschäftsführer eines Dietiker Erotikclubs zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 140 Franken verurteilt. Der Angeklagte hat acht ausländische Prostituierte illegal beschäftigt.

Es war am 19. Mai 2009, als in einem Dietiker Erotikclub an der Moosmattstrasse für einmal mehr Blaulicht als Rotlicht angesagt war. Die Polizei führte eine Razzia durch und stiess auf acht Prostituierte, die an einen UNO-Weltkongress erinnerten. Drei Bulgarinnen, zwei Rumäninnen, eine Nigerianerin, eine Brasilianerin sowie eine Dame aus Venezuela boten ihre Liebesdienste an. Allerdings verfügten sie weder über ein gültiges Visum noch über eine legale Arbeitsbewilligung. Was den heute 50-jährigen Geschäftsführer in Teufels Küche, beziehungsweise vor die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis brachte.

Freispruch in Dietikon

Für die zuständige Staatanwältin war der Fall klar. Sie verurteilte den Kaufmann per Strafbefehl wegen mehrfacher Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 160 Franken sowie zu einer Busse von 3000 Franken. Der Verteidiger des Geschäftsführers erhob Einsprache und verlangte vor einem Jahr am Bezirksgericht Dietikon einen vollen Freispruch.
Der Anwalt bestritt dabei die Stellung seines Klienten als Arbeitgeber. Dieser habe den Frauen gegen einen Eintritt für 90 Franken lediglich die Räume zur Kontaktaufnahme mit den Kunden zur Verfügung gestellt. Das Dietiker Gericht folgte diesem Argument und kam zu einem Freispruch. Schliesslich habe der Angeschuldigte von den Sex-Arbeiterinnen auch keine Personalien verlangt, schrieb der Dietiker Einzelrichter.

Schuldiger Arbeitgeber

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen den Freispruch ein und gelangte damit am Freitag vor das Zürcher Obergericht. Diesmal mit Erfolg. So stuften die Oberrichter den Angeschuldigten sehr wohl als Arbeitgeber ein. So sei die Entscheidung alleine bei ihm gelegen, welche Frauen im fraglichen Saunaclub arbeiten durften oder nicht, sagte der Referent Martin Burger. So habe der Angeklagte gewisse Damen nach einem Gespräch auch abgelehnt und wieder nach Hause geschickt. Für den Mitrichter Daniel Bussmann war entscheidend, dass der Club die Preise für die Frauen festgesetzt habe. Konkret 140 Franken für 30 Minuten Einsatz.
Aufgrund des Schuldspruchs erhielt der Angeklagte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 140 Franken. Von einer zusätzlichen Busse sahen die Oberrichter ab und hielten dem Beschuldigten zugute, dass er heute die Arbeitsbewilligung der Prostituierten überprüfe. Allerdings wurden dem unterlegenen Geschäftsführer sämtliche Gerichtskosten von insgesamt 4500 Franken auferlegt.



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