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Mittwoch, 07.07.2010:
Unterländer Bordell-Betreiber muss ins Gefängnis
Mit leeren Versprechen lockte ein Betreiber eines Sexclubs zwei Osteuropäerinnen in die Schweiz, zwang sie zur Prostitution und vergewaltigte sie.
Das Bezirksgericht Dielsdorf hat den Betreiber eines Unterländer Sexclubs zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 750 Franken verurteilt. Sechs Monate wird er im Gefängnis absitzen müssen. Sieben Monate sprach das Gericht bedingt aus, wobei eine Probezeit von fünf Jahren angesetzt wurde. Der Verurteilte muss sich zudem dazu verpflichten, seinem Opfer eine Genugtuung von 8000 Franken zu bezahlen.
Der Bordellbetreiber hatte sich im Februar dieses Jahres vor dem Bezirksgericht Dielsdorf verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, zwei Osteuropäerinnen in die Schweiz gelockt und zur Prostitution gezwungen zu haben. Gemäss der Anklageschrift hatte er einer 24-jährigen Rumänin versprochen, in seiner Bar arbeiten und einen Sprachkurs absolvieren zu können.
Leere Versprechen
Doch statt der versprochenen Arbeit forderte er sie schon am ersten Tag nach ihrer Ankunft dazu auf, einen Freier zu bedienen. Als sie sich weigerte, vergewaltigte sie der Bordellbetreiber. Laut Anklage soll er sich mehrmals an der Osteuropäerin vergangen haben.
Ausserdem wurde ihm vorgeworfen, einer 21-jährigen Polin eine Arbeitsbewilligung versprochen zu haben. Mit ihr teilte er eine gemeinsame Wohnung. Er soll sie jedoch zu Sex mit einem seiner Kollegen aufgefordert haben. Als sie sich weigerte, soll er sie geschlagen haben. Die Geschädigte sagte aus, dass sie in der Folge neun weitere Male zu einem Freier gefahren wurde.
Teilweise freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft forderte wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Förderung der Prostitution sowie Drohung, Freiheitsberaubung und anderer Delikte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und den Widerruf zweier bedingt ausgesprochener Vorstrafen. Der Verteidiger des Bordellbetreibers plädierte auf Freispruch. Seiner Ansicht nach betrieben die beiden Frauen ein abgekartetes Spiel.
Auf die Forderung ging das Gericht zumindest teilweise ein. Schuldig sprach es den Bordellbetreiber der Vergewaltigung an der 24-jährigen Rumänin sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz.
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