Der Fall vor rund vier Jahren rüttelte auf: Es ist Sonntag, 10. Februar 2008. Der erst 17-jährige T.B. aus Rupperswil steigt frühmorgens nach dem Ausgang über die Fassade im Obergeschoss in den Sex-Salon «Metro» hinter dem Aarauer Bahnhof ein.
Im unteren Teil des Gebäudes trifft er auf eine deutsche Prostituierte - die 40-Jährige schläft. Der Jugendliche vergewaltigt die Sexarbeiterin und drosselt sie so lange, bis er keinen Puls mehr spürt. Dann legt er eine Decke über die Leiche und macht sich aus dem Staub - über denselben Weg, wie er eingedrungen ist. Fünf Tage nach seiner Tat kann ihn die Polizei an seinem Wohnort verhaften.
Überwachungskamera ertappte ihn
Die Überwachungskamera des SBB-Bahnhofs zeichnete einen Fassadenkletterer auf. Zur Tatzeit waren mehrere Personen im Salon. Dabei konnte eine Person gute Hinweise geben.
Ein weiterer Hinweis: Der Täter lebte bis dahin betreut in einem Heim in Gränichen und hatte an diesem Abend bis 24 Uhr Ausgang. Doch zu dieser Zeit erschien er nicht wieder zurück, das Pflegeheim orientierte die Polizei um 00.30 Uhr mit einer Vermisstmeldung.
Erst am Morgen um 9 Uhr kreuzte T.B. wieder auf. Für die Polizei war der Fall vorerst erledigt - bis die Überwachungsbilder ausgewertet wurden und die Prostituierte im Laufe des Tages tot aufgefunden wurde. Die Polizei ermittelte und kam so kurze Zeit später auf T.B.
Killias: «Unglaublich, dass es erst vier Jahre später zur Verurteilung kommt»
Nun erst - 3 Jahre und 9 Monate später - kommt es zum Prozess. Weil T.B. zur Tatzeit noch nicht volljährig war, fällt das Verfahren unter die Jugendstrafprozessordnung. Diese sieht vor, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren zu maximal vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden können. So will es das Schweizer Gesetz seit dem 1. Januar 2007. Damals wurde das Jugendstrafgesetz auf nationaler Ebene angepasst.
Vor dieser Einführung konnte ein Jugendlicher bei vergleichbaren Taten sogar nur zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden. Freiheitsstrafen werden ausserdem bei Jugendlichen oftmals mit Therapien in geschlossenen Anstalten abgesessen.
Will im Fall von T.B. heissen: Hätte er den Mord nur ein Jahr später vollzogen, könnte ihm nun eine lebenslängliche Haft blühen. Doch nun dürfte der Mörder aus Rupperswil bald wieder auf freiem Fuss sein, da es bei Jugendlichen auch zu keiner Verwahrung kommen kann und er seine allfällige Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren in einer Anstalt bald abgesessen hat.
Strafrechtsprofessor Martin Killias kritisiert das langwierige Verfahren und sieht dies als grossen Systemfehler: «Dass es erst vier Jahre später zur Verurteilung kommt, ist unglaublich. Gerade bei Jugendlichen macht ein Prozess nach so langer Zeit doch kaum mehr Sinn», sagt Killias.
Das Jugendgericht Lenzburg wollte gestern gegenüber der az zum laufenden Verfahren keine Stellung nehmen. Der Prozess findet am Donnerstag, 24. November 2011, in Lenzburg statt und findet aufgrund der Jugendstrafprozessordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/warum-der-21-jaehrige-moerder-der-prostituierten-bald-auf-freiem-fuss-ist-115599634