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Montag, 16.01.2012:
Zürich / 19-Jährige zum Anschaffen gezwungen - Zuhälter-Paar verurteilt
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch ein ungarisches Paar wegen Förderung zur Prostitution verurteilt. Es hatte 2010 eine 19-jährige Landsfrau nach Zürich geholt und sie zum Anschaffen gezwungen.
Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte die beiden heute 29-jährigen Angeklagten zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je 36 Monaten. 18 Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen.
Da der Mann den unbedingten Teil der Strafe bereits verbüsst hat, verfügte der Gerichtspräsident seine sofortige Haftentlassung. Die Frau dagegen hat erst 284 Tage in Haft verbracht.
Der Zuhälter gab vor Bezirksgericht alle Vorwürfe zu. Der arbeitslose Roma aus Ungarn hatte im Januar 2010 eine Landsfrau nach Zürich gelockt und bis Juni 2010 auf den Strassenstrich geschickt.
Die Geschädigte hatte sich zuvor in den Beschuldigten verliebt und gab den Grossteil ihres Verdienstes ihrem vermeintlichen Partner ab. In Wahrheit war der Mann mit einer langjährigen Roma-Prostituierten liiert und teilte mit dieser den Grossteil der Einnahmen von über 68'000 Franken.
Arbeitsunfähiger Zuhälter
Der Angeschuldigte überwachte als als Zuhälter die 19-jährige Landsfrau regelmässig und schüchterte sie nicht nur mit Drohungen, sondern auch mit Ohrfeigen ein. Er wurde im Juni 2010 im Rahmen der Polizeiaktion "Pluto" festgenommen.
Laut der zuständige Staatsanwältin galt der Mann lange als arbeitsunfähig. Gemäss einem Arztzeugnis litt er bei der Aufnahme von körperlichen Arbeiten jeweils unter roten Augen, schäumte aus dem Mund, bekam nervöse Anfälle und drehte durch.
Heute sei er wieder völlig gesund und wolle künftig für seine vier Kinder in Ungarn sorgen, versicherte der Angeklagte vor Gericht. Der Verteidiger setzte sich für eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten ein und verlangte eine Entschädigung für zu lange Haft. Der Beschuldigte hatte bereits 19 Monate abgesessen.
Die mitbeschuldigte Roma-Ungarin und heutige Lebenspartnerin des Zuhälters war ebenfalls umfassend geständig. Sie hatte bereits im Januar 2009 eine Landsfrau in Zürich in die Prostitution eingeführt und ausgebeutet.
Sie wurde vom Gericht verpflichtet, zwei geschädigten Frauen Schmerzensgelder von 2000 und 1500 Franken zu zahlen. Für das Hauptopfer muss sie zudem Schadenersatz von 12'500 Franken leisten.
http://www.bluewin.ch/de/index.php/1925,525131/19-J%C3%A4hrige_zum_Anschaffen_gezwungen_-_Zuh%C3%A4lter-Paar_verurteilt/de/news/regio/zurich/
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