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Sonntag, 06.03.2011:

Zürich / Die Fensterprostitution bleibt erlaubt

Das Anschaffen am Fenster soll in Zürich weiterhin legal sein. In welchen Gebieten, sagt die Stadt aus Angst vor Reaktionen der Anwohner aber noch nicht.

Grund für das vor acht Jahren erlassene Verbot war die befürchtete «Amsterdamisierung» im Langstrassengebiet. Damals stellten sich leichtbekleidete Frauen hinter Fenstern zur Schau, winkten den Männern zu und zogen Freier und Voyeure an. An einer Podiumsveranstaltung der Grünliberalen zum Thema Strassenstrich vom Donnerstagabend wurde bekannt, dass der Stadtrat diese Form der Prostitution in der geplanten Prostitutionsgewerbeverordnung aber weiterhin vorsieht. Der Stadtrat wird Gebiete bestimmen, wo die Fenster- und Strassenprostitution zugelassen sein wird.

Wie Reto Casanova, Sprecher des Polizeidepartements, sagt, ist gemäss heutigem Strichplan die Strassen- und Fensterprostitution im ganzen Langstrassenquartier untersagt. Wo sich die Frauen in Zukunft auf der Strasse oder im Fenster den Freiern anbieten können, bleibt weiterhin geheim. Klar ist einzig, dass der Strassenstrich am Sihlquai aufgehoben wird. In welches Gebiet er verlagert werden soll, will der Stadtrat bald bekannt geben. An der Veranstaltung vom Donnerstagabend sagte ein städtischer Vertreter: «Wenn wir die Strassen heute nennen, werden am nächsten Morgen dagegen Unterschriften gesammelt.»

Betreuung am Strassenstrich

Vermutlich wird der Strassenstrich – und damit auch die Fensterprostitution – im Langstrassenquartier weiterhin verboten sein. In den letzten Monaten sind in den Medien immer wieder Gebiete erwähnt worden, wo das Sexgewerbe hinter Fenstern und auf der Strasse geduldet sein könnte: an der Hohl- und Baslerstrasse in der Umgebung des Hardturms, in der Allmend Brunau oder entlang der Bernerstrasse in Altstetten. Diese Örtlichkeiten waren aber nur Vorschläge von externen Fachleuten wie Milieuanwalt Valentin Landmann. Die städtischen Podiumsvertreter wollten diese nicht kommentieren.

In den Gebieten, wo der Strassenstrich in Zukunft erlaubt ist, wird die Stadt dafür sogen, dass vor Ort gesundheitliche und soziale Betreuungsmöglichkeiten für die Frauen bereitstehen. «Es soll keinen unbetreuten Strassenstrich mehr geben», steht in der Erläuterung zur Verordnung.

Garagenähnliche Boxen – Verrichtungsboxen

In den letzten Monaten hat sich eine Delegation des Stadtrates in Essen und Köln aufgehalten. Dort haben die Behörden den Frauen am Stadtrand garagenähnliche Boxen, sogenannte Verrichtungsboxen, zur Verfügung gestellt. «In Essen und Köln funktioniert dies», hiess es an der Podiumsdiskussion. Ob solche Boxen auch in Zürich aufgestellt werden, sei noch nicht entschieden.

Die neue Prostitutionsgewerbeverordnung geht nun in Vernehmlassung an Parteien und interessierten Organisationen. Sie können sich bis Ende März dazu äussern. Nachher wird der Gemeinderat darüber befinden.

 

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Die-Fensterprostitution-bleibt-erlaubt-/story/27392169



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