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Donnerstag, 15.12.2011:
Zwei Prostituierte haben sich bei einem Duell auf offener Strasse gegenseitig erheblich verletzt
Der Verdrängungskampf im Zürcher Rotlicht-Milieu kann brutal enden. Zwei Prostituierte haben sich bei einem Duell auf offener Strasse gegenseitig erheblich verletzt. Nun müssen sich beide Damen vor Gericht verantworten.
Der Verdrängungskampf im Zürcher Rotlicht-Milieu kann brutal enden. Zwei Prostituierte haben sich bei einem Duell auf offener Strasse gegenseitig erheblich verletzt. Nun müssen sich beide Damen vor Gericht verantworten.
Tatort war die Brauerstrasse im Kreis 4. Ein beliebtes Revier für Freier, welche an einer bestimmten Hausnummer immer wieder auf eine 48-jährige Dame aus Kolumbien trafen. Bis zum Sommer 2010, als eines Tages am gleichen Ort plötzlich auch eine heute 39-jährige Brasilianerin ihre Dienste anbot. «Sie empfand mich von Anfang an als Konkurrenz», beschwerte sich die Dame über ihre ältere Rivalin am Dienstag vor Gericht. Die Brasilianerin erzählte, wie sie von ihrer Gegnerin immer wieder als «dicke Schlampe» beschimpft worden sei.
Mit Messer und Bierflasche
Am 3. Oktober 2010 eskalierte der Streit. Die aufgebrachte Kolumbianerin ging mit einer Bierflasche auf ihre Kontrahentin los. Wobei die über hundert Kilogramm schwere Brasilianerin die Angreiferin zu Boden stiess und mit ihren Füssen in den Bauch der am Boden liegenden Frau trat.
Bereits am nächsten Abend gingen die beiden Damen erneut aufeinander los. «Ich werde Dir zeigen, wie man die Sache in Kolumbien regelt!», schrie die ältere Beschuldigte und ging diesmal mit einem offenen Taschenmesser in den Kampf. Kurz darauf brachte sie der Brasilianerin mit der Klinge mehrere Schnittverletzungen im Gesicht bei. Worauf sich die verletzte Frau auf die Kampfsportart namens «Capoeira» verlegte und der bewaffneten Angreiferin mit einem Fusstritt in den Bereich des rechten Knies das Bein brach. Dann drohte sie, dass sie ihr auch noch das andere Bein und beide Arme brechen würde. Erst danach konnten Augenzeugen die beiden Furien voneinander trennen.
Beide Frauen unter Anklage
Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft stellte beide Frauen wegen Körperverletzung sowie Drohung unter Anklage. Die Brasilianerin zusätzlich wegen illegaler Prostitution, da sie über keine Arbeitsbewilligung verfügte. Da die Frau zudem zwei Vorstrafen auf dem Kerbholz hatte, forderte der zuständige Staatsanwalt eine unbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten. Erheblich milder erschienen die Folgen für die zweite Angeklagte. Sie sollte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken sowie eine Busse von 1 500 Franken erhalten.
Notwehr geltend gemacht
Das Gericht kam noch zu keinem Urteil. Aus einem einfachen Grund. So war nur die Brasilianerin mit ihrem Anwalt vor den Schranken erschienen. Sie machte Notwehr geltend und liess ihren Rechtsbeistand auf einen vollen Freispruch plädieren. Die Kolumbianerin glänzte dagegen durch unentschuldigte Abwesenheit. Mit der Folge, dass das Gericht ihren Prozess neu ansetzen muss und erst danach einen Entscheid fällen kann.
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